ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
 
 

Allgemeines
1. Die Preise gelten ab Verkaufsstelle in Euro, ohne Skonto und Portoabzüge, zuzüglich der am Tage der Lieferung gültigen Mehrwertsteuer.
2. Aufträge, bei denen keine anderen Vereinbarungen getroffen sind, können gegen Nachnahme ausgeführt werden.
Bei Begleichung von Rechnungsbeträgen darf ein Zahlungsziel von 30 Tagen ab Rechnungsdatum nicht überschritten werden. Erfolgt Barzahlung innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum, so werden 2% auf den Netto-Rechnungsbetrag gewährt. Bei Zahlungsverzug müssen ab Fälligkeitstermin Verzugszinsen in bankmäßiger Höhe berechnet werden.
3. Wird weniger als 1/2 kg von einer Samenart bezogen, erfolgt ein Aufschlag von 30%, bei weniger als 100 Gramm ein solcher von 100% auf den 1-kg-Preis.

Versand und Verpackung

4. Der Versand geschieht auf Rechnung und Gefahr des Bestellers.
5. Die Verpackung ist dem Besteller zu den Selbstkosten für Material und Arbeitslohn zu berechnen und braucht nicht zurückgenommen werden.

Eigentumsvorbehalt

6. Die gelieferten Pflanzen bleiben Eigentum des Lieferanten bis zur vollen Erfüllung der diesem gegen den Besteller zustehenden Kaufpreisansprüche, bei Kaufpreiszahlung durch Wechsel oder Scheck bis zu deren Einlösung.
Das vorbehaltene Eigentum des Lieferanten geht nicht dadurch verloren, dass der Besteller die gelieferten Pflanzen bis zu deren Weiterveräußerung vorübergehend auf seine oder fremde Grundstücke einschlägt oder einpflanzt. Der Besteller ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt des Lieferanten gelieferten Pflanzen so zu lagern, so einzuschlagen oder bis zur Weiterveräußerung vorübergehend so einzupflanzen und dabei so für sich (bzw. in Verbindung mit seinen Geschäftsunterlagen) zu kennzeichnen, dass sie als vom Lieferanten gekommen erkennbar sind. Der Besteller verpflichtet sich dabei, die entsprechenden Geschäftsunterlagen zur Einsicht vorzulegen. Bei trotzdem erfolgter Vermischung der gelieferten Pflanzen mit anderen gleichartigen Pflanzen erwirbt der Lieferant in Höhe des Wertes der von ihm gelieferten Ware für die Zeit des Bestehens des Eigentumsvorbehaltes das Miteigentum an den gemischten Pflanzen.
Weiterveräußerung, Verpfändung oder Sicherungsübereignung vor Erfüllung der Ansprüche des Lieferanten ist unzulässig. Sollte dem zuwider eine Weiterveräußerung erfolgen, tritt der Besteller schon mit Abschluss des Geschäfts mit dem Lieferanten die künftige Forderung aus der Weiterveräußerung in Höhe des nicht bezahlten Lieferpreises an den Lieferanten ab, ohne dass es einer besonderen Abtretungserklärung bedarf. Der Eigentumsvorbehalt bleibt trotz der Weiterveräußerung bestehen; Kosten von Inkasso und Intervention trägt der Besteller.

Vertragsabschluss
7. Die uns auf elektronischem Wege zugegangenen Kundenbestellungen sind Angebote, deren Annahme wir uns vorbehalten. Der Vertrag kommt daher erst durch unsere Annahme der Kundenbestellung zustande.
Wir können das Vertragsangebot durch eine Bestätigung schriftlich, per e-mail oder postalisch annehmen. Werden Angebote nicht angenommen, benachrichtigen wir den Kunden per e-mail an die bekanntgegebene e-mail-Adresse.
Sämtliche Angaben auf unserer Website sind freibleibend und unverbindlich.


Lieferpflichten und Gewährleistung

8. Wenn durch Wasserkatastrophen, Hagel-, Frost- oder Dürreschäden oder durch andere Fälle höherer Gewalt sowie wegen Streiks, Aussperrung, Betriebsstörung oder sonstige vom Verkäufer nicht zu vertretende Behinderungen die Ausführung bestätigter Aufträge unmöglich gemacht worden sind, so entfällt die Lieferpflicht.
Eine Gewähr für das Anwachsen wird grundsätzlich nicht übernommen. Verlangt der Käufer jedoch ausdrücklich die Übernahme einer Anwachsgewähr, so kann hiefür ein besonderer Betrag in Rechnung gestellt werden.
9. Gewähr für die Sortenechtheit wird nur bis zum Rechnungsbetrag geleistet. Darüber hinausgehende Ansprüche bestehen nicht, sofern nicht im Einzelfalle besondere schriftliche Vereinbarungen getroffen werden oder dem Lieferanten nicht grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann.

Mängelrügen

10. Samen und Pflanzen bitten wir sofort nach Eintreffen zu prüfen, da Reklamationsansprüche bei Samen nach vier Wochen, bei Pflanzen jedoch schon nach 24 Stunden nach Erhalt der Ware erlöschen. Durch das Aussäen des Saatgutes oder Auspflanzen der Setzlinge erlöschen die Reklamationsansprüche sofort.

Muster und Maße

11. Muster sollen nur die Durchsschnittsbeschaffenheit zeigen; es brauchen nicht alle Pflanzen der Lieferung genau wie die Probe auszufallen.
12. Maße sind, sofern es sich nicht um Stammumfang oder um solche für Veredelungsuntelagen und Jungpflanzen handelt, nur annähernd anzugeben, kleine Abweichungen nach unten oder oben sind zulässig.

Erfüllungsort, Gerichtsstand

13. Erfüllungsort ist der Sitz des Lieferanten und ausschließlicher Gerichtsstand das Bezirksgericht Wiener Neustadt. Weitere Lieferbedingungen können im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften vereinbart werden, sind aber vorstehenden Bestimmungen anzuhängen.

Zusätzliche Lieferbedingugen

14. Mit dem Erscheinen neuer Kataloge und Angebote verlieren die früheren ihre Gültigkeit.
15. Für Schäden, die während des Transportes durch Frost oder auf andere Weise hervorgerufen werden, sind wir nicht haftbar.

 

Forstbaumschulen NATLACEN . Kindelergasse 5 . A-2700 Wiener Neustadt