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Allgemeines
1. Die Preise gelten ab Verkaufsstelle in Euro, ohne Skonto und
Portoabzüge, zuzüglich der am Tage der Lieferung gültigen
Mehrwertsteuer.
2. Aufträge, bei denen keine anderen Vereinbarungen getroffen
sind, können gegen Nachnahme ausgeführt werden.
Bei Begleichung von Rechnungsbeträgen darf ein Zahlungsziel
von 30 Tagen ab Rechnungsdatum nicht überschritten werden.
Erfolgt Barzahlung innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum, so
werden 2% auf den Netto-Rechnungsbetrag gewährt. Bei Zahlungsverzug
müssen ab Fälligkeitstermin Verzugszinsen in bankmäßiger
Höhe berechnet werden.
3. Wird weniger als 1/2 kg von einer Samenart bezogen, erfolgt ein
Aufschlag von 30%, bei weniger als 100 Gramm ein solcher von 100%
auf den 1-kg-Preis.
Versand und Verpackung
4. Der Versand geschieht auf Rechnung und Gefahr des Bestellers.
5. Die Verpackung ist dem Besteller zu den Selbstkosten für
Material und Arbeitslohn zu berechnen und braucht nicht zurückgenommen
werden.
Eigentumsvorbehalt
6. Die gelieferten Pflanzen bleiben Eigentum des Lieferanten bis
zur vollen Erfüllung der diesem gegen den Besteller zustehenden
Kaufpreisansprüche, bei Kaufpreiszahlung durch Wechsel oder
Scheck bis zu deren Einlösung.
Das vorbehaltene Eigentum des Lieferanten geht nicht dadurch verloren,
dass der Besteller die gelieferten Pflanzen bis zu deren Weiterveräußerung
vorübergehend auf seine oder fremde Grundstücke einschlägt
oder einpflanzt. Der Besteller ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt
des Lieferanten gelieferten Pflanzen so zu lagern, so einzuschlagen
oder bis zur Weiterveräußerung vorübergehend so
einzupflanzen und dabei so für sich (bzw. in Verbindung mit
seinen Geschäftsunterlagen) zu kennzeichnen, dass sie als vom
Lieferanten gekommen erkennbar sind. Der Besteller verpflichtet
sich dabei, die entsprechenden Geschäftsunterlagen zur Einsicht
vorzulegen. Bei trotzdem erfolgter Vermischung der gelieferten Pflanzen
mit anderen gleichartigen Pflanzen erwirbt der Lieferant in Höhe
des Wertes der von ihm gelieferten Ware für die Zeit des Bestehens
des Eigentumsvorbehaltes das Miteigentum an den gemischten Pflanzen.
Weiterveräußerung, Verpfändung oder Sicherungsübereignung
vor Erfüllung der Ansprüche des Lieferanten ist unzulässig.
Sollte dem zuwider eine Weiterveräußerung erfolgen, tritt
der Besteller schon mit Abschluss des Geschäfts mit dem Lieferanten
die künftige Forderung aus der Weiterveräußerung
in Höhe des nicht bezahlten Lieferpreises an den Lieferanten
ab, ohne dass es einer besonderen Abtretungserklärung bedarf.
Der Eigentumsvorbehalt bleibt trotz der Weiterveräußerung
bestehen; Kosten von Inkasso und Intervention trägt der Besteller.
Vertragsabschluss
7. Die uns auf elektronischem Wege zugegangenen Kundenbestellungen
sind Angebote, deren Annahme wir uns vorbehalten. Der Vertrag kommt
daher erst durch unsere Annahme der Kundenbestellung zustande.
Wir können das Vertragsangebot durch eine Bestätigung
schriftlich, per e-mail oder postalisch annehmen. Werden Angebote
nicht angenommen, benachrichtigen wir den Kunden per e-mail an die
bekanntgegebene e-mail-Adresse.
Sämtliche Angaben auf unserer Website sind freibleibend und
unverbindlich.
Lieferpflichten und Gewährleistung
8. Wenn durch Wasserkatastrophen, Hagel-, Frost- oder Dürreschäden
oder durch andere Fälle höherer Gewalt sowie wegen Streiks,
Aussperrung, Betriebsstörung oder sonstige vom Verkäufer
nicht zu vertretende Behinderungen die Ausführung bestätigter
Aufträge unmöglich gemacht worden sind, so entfällt
die Lieferpflicht.
Eine Gewähr für das Anwachsen wird grundsätzlich
nicht übernommen. Verlangt der Käufer jedoch ausdrücklich
die Übernahme einer Anwachsgewähr, so kann hiefür
ein besonderer Betrag in Rechnung gestellt werden.
9. Gewähr für die Sortenechtheit wird nur bis zum Rechnungsbetrag
geleistet. Darüber hinausgehende Ansprüche bestehen nicht,
sofern nicht im Einzelfalle besondere schriftliche Vereinbarungen
getroffen werden oder dem Lieferanten nicht grobe Fahrlässigkeit
nachgewiesen werden kann.
Mängelrügen
10. Samen und Pflanzen bitten wir sofort nach Eintreffen zu prüfen,
da Reklamationsansprüche bei Samen nach vier Wochen, bei Pflanzen
jedoch schon nach 24 Stunden nach Erhalt der Ware erlöschen.
Durch das Aussäen des Saatgutes oder Auspflanzen der Setzlinge
erlöschen die Reklamationsansprüche sofort.
Muster und Maße
11. Muster sollen nur die Durchsschnittsbeschaffenheit zeigen; es
brauchen nicht alle Pflanzen der Lieferung genau wie die Probe auszufallen.
12. Maße sind, sofern es sich nicht um Stammumfang oder um
solche für Veredelungsuntelagen und Jungpflanzen handelt, nur
annähernd anzugeben, kleine Abweichungen nach unten oder oben
sind zulässig.
Erfüllungsort, Gerichtsstand
13. Erfüllungsort ist der Sitz des Lieferanten und ausschließlicher
Gerichtsstand das Bezirksgericht Wiener Neustadt. Weitere Lieferbedingungen
können im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften vereinbart werden,
sind aber vorstehenden Bestimmungen anzuhängen.
Zusätzliche Lieferbedingugen
14. Mit dem Erscheinen neuer Kataloge und Angebote verlieren die
früheren ihre Gültigkeit.
15. Für Schäden, die während des Transportes durch
Frost oder auf andere Weise hervorgerufen werden, sind wir nicht
haftbar.
Forstbaumschulen
NATLACEN . Kindelergasse 5 . A-2700 Wiener Neustadt
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